ALLES KANN –
NIS-2
MUSS!
Tiefenentspannt in eine sichere Zukunft
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Warum NIS-2?
Wer ist betroffen?
Allein in Deutschland sind schätzungsweise bis zu 30.000 Unternehmen von der neuen EU-Richtlinie NIS-2 betroffen. Alle müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen in Bezug auf Cybersicherheit und Berichterstattung erfüllen:
- Betreiber kritischer Anlagen (KRITIS-Betreiber) nach § 28 (2–5)
- Besonders wichtige Einrichtungen nach § 28 (6) und wichtige Einrichtungen nach § 28 (7) je nach Größe:
- Mittlere Unternehmen, zwei Möglichkeiten:
- 50 bis 249 Mitarbeiter und Umsatz weniger 50 Mio. EUR oder Bilanz weniger 43 Mio. EUR
- Weniger 50 Mitarbeiter und Umsatz 10–50 Mio. EUR und Bilanz 10–43 Mio. EUR
- Großunternehmen, zwei Möglichkeiten:
- Mindestens 250 Mitarbeiter
- ab 50 Mio. EUR Umsatz und Bilanz ab 43 Mio. EUR
- Mittlere Unternehmen, zwei Möglichkeiten:
Hinweis: Auch kleine Unternehmen, die in die nachfolgenden Kriterien zur Einordnung "wichtiger" und "besonders wichtiger" Einrichtungen fallen, können von der neuen NIS-Richtlinie betroffen sein. Besonders dann, wenn diese als Dienstleister oder Lieferant für NIS-2-pflichtige Großunternehmen tätig sind.
- Energie
- Elektrizität
- Fernwärme und -kälte
- Erdöl
- Erdgas
- Wasserstoff
-
Verkehr
- Luftverkehr
- Schienenverkehr
- Schifffahrt
- Straßenverkehr
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser
- Abwasser
- Digitale Infrastruktur
- Verwaltung von IKT-Diensten (Dienste für Informations- und Kommunikationstechnik, B2B)
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
- Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
- Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
- Herstellung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika
- Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen
- Herstellung von elektrischen Ausrüstungen
- Maschinenbau
- Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen
- Sonstiger Fahrzeugbau
- Anbieter digitaler Dienste
- Forschung
Alles, was Sie jetzt wissen müssen
Ein Verstoß gegen die NIS-2-Richtlinie kann nicht nur zu hohen Geldstrafen führen, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Privatvermögen der Geschäftsführer haben. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, Ihre Systeme jetzt fristgerecht aufzurüsten.
Um diese Anforderungen zu erfüllen, wird ein strukturierter Ansatz benötigt, der sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen umfasst.
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