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DRACOON-Cloud-Services-und-Cloud-Computing

So gelingt DSGVO-konformer Datenaustausch

Die EU-DSGVO ist bereits am 25.05.2016 in Kraft getreten. Bei Verstößen drohen verheerende Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes sowie ein großer Reputationsverlust in der Öffentlichkeit. Mit DRACOON können Sie Daten einfach im Einklang mit der EU-DSGVO (GDPR) versenden und speichern.

Ein Reporting Tool
sorgt für Transpa­renz

Wichtige Eckpfeiler der EU-DSGVO sind die Erfüllung von Integrität und Tran­sparenz. Unternehmen müssen Betroffene über den Umgang mit ihren personen­bezogenen Daten genau, verständlich und umfassend informieren können – ein Kinder­spiel mit dem Audit-Log von DRACOON.

Durch den Audit-Log kann EU-DSGVO-konform über u.a. Ver­arbeitungs­zwecke, Ver­arbeitungs­kategorien, Empfänger oder Speiche­rungs­dauer Auskunft gegeben werden. Außerdem können mit dem Audit-Log Veränderungen an Daten nach­gewiesen werden.



 

Nur clientseitige Verschlüsselung
entspricht der DSGVO

Clientseitige Verschlüs­selung spielt eine ent­schei­dende Rolle bei der Einhaltung der EU-DSGVO. Unternehmen müssen  geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um ein angemessenes Schutz­niveau zu gewähr­leisten. Diese Maßnahmen schließen u.a. die Verschlüsselung personen­bezogener Daten ein. 

Nur wenn Daten auf dem Client verschlüsselt werden, wird sicher­gestellt , dass die Daten stets verschlüsselt bleiben. Zudem bietet client­seitige Verschlüsselung zusätzlich interne Sicherheit: Selbst Administra­toren können nicht in die Dateien hinein­schauen.

 
 

Deutsche oder europäische
Cloud-Anbieter

Eine Lösung, die in Deutsch­land oder Europa her­gestellt und betrieben wird, unterliegt automatisch den strengen Daten­schutz­gesetzen und sichert Ihnen eine DSGVO-konforme Daten­verarbeitung.

Recht auf "Vergessen werden"

Für jeden Benutzer, jede Datei und jede Freigabe in DRACOON kann ein individuelles Ablauf­datum gesetzt werden. Persönliche, digitale Daten stehen daher zeitlich nicht unbegrenzt zur Verfügung .

Um jederzeit den Überblick zu behalten, sind zudem alle Benutzer und Freigaben in einer Übersicht aufgelistet.

 

Privacy by Default

Der Grundsatz der datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (Privacy by Default) in Artikel 25 DSGVO sieht vor, dass IT-Systeme und Anwendungen so voreingestellt sind, dass sie nur solche personenbezogenen Daten verarbeiten, deren Verarbeitung für den jeweils verfolgten Zweck erforderlich sind.

Privacy by Design

Nach Artikel 25 DSGVO sollen Sie die Grundsätze des Daten­schutzes bereits bei der Implementierung und Entwicklung von Produkten, Diensten, Anwendungen und technischen Prozessen, die personen­bezogene Daten verarbeiten, berücksichtigen (Privacy by Design). Durch entsprechende technische Imple­mentierung soll sicher­gestellt werden, dass

  • nur bestimmte Daten erhoben werden,
  • diese schnellst­möglich pseudo­nymisiert und ver­schlüsselt und
  • diese nur in dem erforderlichen Umfang verarbeitet werden,
  • sie nach Ablauf der Speicher­frist gelöscht werden und
  • nur bestimmte Personen Zugriff auf die Daten haben.
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Keine Angst vor der DSGVO

Die 7 wichtigsten Vorgaben und wie Sie diese erfüllen

Die EU-DSGVO betrifft alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten und speichern. Darunter fallen beispielsweise Kundendaten, Namen oder E-Mail-Adressen. Das bedeutet, dass Unternehmen Regeln, Prozesse und Maßnahmen definieren müssen, um diese Daten rechtskonform zu speichern und zu verarbeiten.

Erfahren Sie hier auf einen Blick, wie Daten mit DRACOON einfach im Einklang mit der EU-DSGVO (GDPR) genutzt und gespeichert werden.

 

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